Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bezieht sich auf das Melden von Missständen
mit Bezug auf EU-Recht.
Geschützt werden nicht nur Mitarbeiter, die Missstände melden, sondern auch Bewerber,
ehemalige Mitarbeiter, Unterstützer oder Familienangehörige des Hinweisgebers und
Journalisten.
Wenn Sie uns einen Hinweis melden möchten, klicken Sie bitte
hier: m.krumholz@myworks-personal.de
Ihre Daten und Angaben werden selbstverständlich vertraulich und DSGVO-Konform
behandelt.